Teilweise können Polizeibeamte nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen in internationale Missionen gehen. Denn: Sie sind in ihrer Dienststelle im Inland unabkömmlich oder nur schwer zu ersetzen. Das dürfe künftig aber kein Hindernis mehr sein, verlangte Achim Raupach vom Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der nordrhein-westfälischen Polizei (LAFP). Er unterstrich: „Wenn wir das nicht aufbrechen, bekommen wir ein Problem.“ Gleiches gelte für die derzeit noch gültige polizeiliche Mindestverwendungsdauer von acht Jahren, die ein Bewerber für eine internationale Polizeimission erfüllt haben müsse, um tatsächlich in einen solchen Einsatz geschickt zu werden. Und Raupach benannte noch ein Problem: Die Ausschreibungen für Auslandsverwendungen erreichten die Beamten in ihren Dienststellen zum Teil nur schwer und mit Verzögerung.
Ärztliche Untersuchungen kosten Zeit
Hinzu komme, so der LAFP-Vertreter, dass die Beamten, die ins Ausland gingen immer ein immer höheres Durchschnittsalter aufwiesen. Das mache umfangreiche medizinische Auslandstauglichkeitsuntersuchungen erforderlich. Sie seien der „größte Zeitfresser“, meinte Raupach. Des Weiteren stimmte er Dieter Wehe (siehe Seite 2) in der Feststellung zu, dass für internationale Polizeimissionen zunehmend Angehörige des höheren Dienstes gesucht würden. Auch was die mangelhafte Anerkennung solcher Verwendungen hierzulande angehe, wollte er dem ehemaligen Inspekteur der nordrhein-westfälischen Polizei nicht widersprechen und meinte in diesem Zusammenhang: „Ich würde mir wünschen, dass die Kollegen, die ins Ausland gehen, vorher in ihrer Heimatdienststelle verabschiedet werden.“