„Der Rückführungsprozess muss optimiert werden.“ Diese Forderung erhob angesichts von rund 23.000 begleiteten Rückführungen auf dem Landweg pro Jahr der Präsident des Bundespolizeipräsidiums, Dr. Dieter Romann, heute auf den Luftsicherheitstagen in Potsdam. Außerdem plädierte er für eine Entlastung seiner Behörde von administrativen Aufgaben im Bereich der Luftsicherheit und für eine bessere Koordination der insgesamt 37 beteiligten Behörden. (08.03.2018)
So könnte – nicht zuletzt, weil im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung ohnehin eine Überprüfung der Luftsicherheitsstrukturen vorgesehen sei – die Verantwortung für die Passagier- und Gepäckkontrollen an den Flughäfen an die Airport-Betreiber übertragen werden. Das würde dann unter anderem auch den Erwerb, den Betrieb und die Wartung der Kontrolltechnik beinhalten, meinte Romann. Damit gingen die Kontrolltätigkeiten für Flugpassagiere und Fracht aus dem Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei, die zur Erledigung dieser Aufgaben derzeit private Sicherheitsdienste einsetzt, an die Flughafenbetreiber über. Diese könnten eigene Sicherheitsunternehmen gründen, wie es Deutschlands größter Airport Frankfurt am Main praktiziert, oder ebenfalls Dritte beauftragen. Bei Veränderungen des Flugplans könnten die Betreiber dann einfacher das Personal umschichten und die Passagierkontrolle durch Personal aus dem Gepäckbereich verstärken. Die Finanzierung ließ der Präsident der Bundespolizei offen, sagte aber: „Ziel meines Vorschlags ist es, die Sicherheitskontrollen wirtschaftlicher zu betreiben.“ Dies würde zudem den Bundeshaushalt entlasten.
Die Rolle der Bundespolizei sieht er nach seinem Vorschlag zukünftig in den polizeilichen Kernaufgaben wie bewaffnete Präsenz vor Ort, Eingriffe bei Störungen und Straftaten, vor allem aber in der Kontrolle des Gesamtprozesses sowie der Zertifizierung des eingesetzten Personals und der genutzten Technik. Davon verspricht sich Romann eine Entlastung seiner Mitarbeiter von vollzugsfremden Aufgaben und Effizienzgewinne.